§ 181 – Strafbestimmungen gegen Marktmissbrauch

📝 Zusammenfassung

REMIT-Strafbestimmungen: Bis 5 Mio. Euro für Insider-Handel und Marktmanipulation. Bis 1 Mio. Euro für Meldepflichtverletzungen. Bis 500.000 Euro für Registrierungspflichten.

Strafen bis 5 Millionen Euro (Abs. 1)

Nr. Delikt Rechtsgrundlage
1 Insider-Handel Art. 3 REMIT
2 Marktmanipulation Art. 5 iVm Art. 2 Z 2, 3 REMIT

Strafen bis 1 Million Euro (Abs. 2)

Nr. Delikt Rechtsgrundlage
1 Insider-Information nicht bekannt gegeben Art. 4 Abs. 1 REMIT
2 Insider-Information nicht übermittelt Art. 4 Abs. 2 REMIT
3 Bekanntgabe nicht sichergestellt Art. 4 Abs. 3 REMIT
4 Informationspflichten verletzt Art. 15 REMIT
5 Keine wirksamen Vorkehrungen Art. 15 Abs. 3 REMIT

Strafen bis 500.000 Euro (Abs. 3)

Verstöße gegen Registrierungs- und Meldepflichten nach Art. 8, 9, 5a, 7c REMIT.

Zuständigkeit

Die Regulierungsbehörde verhängt diese Strafen (§ 176 Abs. 5).

REMIT-Verordnung

Begriff Bedeutung
REMIT Verordnung (EU) Nr. 1227/2011
Ziel Marktintegrität im Energiegroßhandel

Marktintegrität: Strenge Strafen schützen den Energiegroßhandel vor Manipulation.

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