Was passiert bei Marktmanipulation am Stromgroßhandelsmarkt?
Marktmanipulation wird nach der REMIT-Verordnung streng bestraft.
Verbotene Handlungen:
- Insider-Handel (Nutzung von Insider-Informationen)
- Marktmanipulation (Preisbeeinflussung, falsche Informationen)
- Versuch ist ebenfalls strafbar
Strafen für natürliche Personen:
- Bis 5 Mio. Euro für Insider-Handel/Manipulation
- Bis 1 Mio. Euro für Meldepflichtverletzungen
Strafen für Unternehmen:
- Bis 15% des Jahresumsatzes (bei Insider-Handel)
- Mindestens der erzielte Gewinn
- Maximal 20% des Umsatzes
Zusätzlich:
- Erzielter Vermögensvorteil wird für verfallen erklärt
- Verjährung: 3 Jahre (Verfolgung), 5 Jahre (Strafbarkeit)
Verwandter Paragraph
§ 181 – Strafbestimmungen gegen MarktmissbrauchMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.