Müssen Abgabensenkungen an Kunden weitergegeben werden?
Ja! Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe.
Pflicht nach § 173:
- Wenn Steuern, Abgaben oder Zölle entfallen
- Preise MÜSSEN entsprechend gesenkt werden
- Gilt für vollständigen oder teilweisen Wegfall
Verboten ist:
- Abgabensenkung einbehalten
- Gleichzeitige unbegründete Preiserhöhung
- Umgehung durch andere Kostenpositionen
Strafe bei Verstoß:
- Bis 50.000 Euro Geldstrafe
- Auch bei Umgehungsversuchen
Beispiel: Wenn die Stromsteuer um 1 ct/kWh sinkt, muss der Strompreis auch um 1 ct/kWh sinken.
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§ 173 – Verpflichtung zur Weitergabe von AbgabensenkungenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.