Müssen Abgabensenkungen an Kunden weitergegeben werden?

🏠 Haushalte Preise 21 Aufrufe 0 hilfreich

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe von Abgabensenkungen.

Pflicht (§ 173):
Die Unternehmer haben Preise entsprechend zu senken, wenn Steuern, Abgaben oder Zölle ganz oder teilweise entfallen.

Verbot:
Wer die Preise entsprechend herabsetzt, die Auswirkung der Senkung aber durch eine Preiserhöhung ganz oder teilweise unwirksam macht, begeht eine Verwaltungsübertretung.

Strafe (§ 178):
Mit Geldstrafe bis zu 50.000 Euro zu bestrafen.

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