Welche Kündigungsfristen gelten für mein Unternehmen?
Kleinunternehmen (unter 50 Mitarbeiter, unter 10 Mio. EUR Umsatz):
Sie können Verträge mit Ihrem Lieferanten mit zwei Wochen Frist kündigen. Kürzere Fristen können vereinbart werden.
Kündigung durch Lieferant:
Der Lieferant kann nur mit mindestens acht Wochen Frist kündigen.
Bei Bindungsfristen:
Auch bei vereinbarter Bindungsfrist können Sie spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigen. Danach gilt wieder die zweiwöchige Kündigungsfrist.
Größere Unternehmen:
Die gesetzlichen Mindeststandards gelten für Haushalte und Kleinunternehmen. Größere Unternehmen können individuell verhandeln.
Verwandter Paragraph
§ 24 – Kündigungsfristen bei Liefer-, Abnahme- und AggregierungsverträgenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.