Welche Kündigungsfristen gelten für mein Unternehmen?

🏢 Unternehmen Verträge 19 Aufrufe 0 hilfreich

Kleinunternehmen (unter 50 Mitarbeiter, unter 10 Mio. EUR Umsatz):
Sie können Verträge mit Ihrem Lieferanten mit zwei Wochen Frist kündigen. Kürzere Fristen können vereinbart werden.

Kündigung durch Lieferant:
Der Lieferant kann nur mit mindestens acht Wochen Frist kündigen.

Bei Bindungsfristen:
Auch bei vereinbarter Bindungsfrist können Sie spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigen. Danach gilt wieder die zweiwöchige Kündigungsfrist.

Größere Unternehmen:
Die gesetzlichen Mindeststandards gelten für Haushalte und Kleinunternehmen. Größere Unternehmen können individuell verhandeln.

Melden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.

Versionshistorie

ElWG Assistent

KI-gestützte Recherche

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.

Datenspeicherung auf dieser Website

Diese Website verwendet nur technisch notwendige Cookies für Ihre Anmeldung. Chat-Verläufe werden im lokalen Speicher Ihres Browsers (LocalStorage) gespeichert. Zur Missbrauchsprävention wird die KI-Nutzung anonymisiert protokolliert. Mehr erfahren

Datenschutz

Willkommen beim ELWG Erklärt!

Ihr Informationsportal zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als registrierter Benutzer erhalten Sie Zugang zu exklusiven Funktionen:

  • KI-Assistent

    Stellen Sie Fragen zum ElWG und erhalten Sie KI-gestützte Antworten mit Quellenangaben

  • FAQs bewerten

    Bewerten Sie Antworten und helfen Sie anderen Nutzern, relevante Informationen zu finden

  • Inhalte verbessern

    Schlagen Sie Änderungen und Ergänzungen vor, die nach Freigabe veröffentlicht werden

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Sekunden.