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10 Ergebnisse für "Inkrafttreten"
Gesetzestexte (10)
§ 101: Spitzenkappung
2. Hauptstück: Stromkennzeichnung (Labeling)...er Heranziehung externer Fachexpertinnen und Fachexperten zwei Jahre nach deren Inkrafttreten zu evaluieren. Der Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung ist vom Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus in geeigneter Weise zu veröffent...
§ 111: Messkonzepte
2. Hauptstück: Allgemeine Bestimmungen für den Netzbetrieb...chnittstellen verfügbar sind. (6) Die Regulierungsbehörde hat sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmung in den technischen und organisatorischen Regeln, Vorgaben zu Messkonzepten gemäß Abs. 2 zu definieren und standardisierte Messkonzepte gem...
§ 130: Netzanschlussentgelt
4. Hauptstück: Betrieb von Übertragungsnetzen...r bestehende Netzanschluss- oder Netzzugangsvereinbarungen oder für bereits vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geleistete Netzbereitstellungsentgelte. (5) Solange die Regulierungsbehörde keine Festlegungen gemäß Abs. 4 Z 2 für Stromerzeugungsanl...
§ 133: Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstrationsprojekte
4. Hauptstück: Betrieb von Übertragungsnetzen...zungsentgelten liegen. (2) Die Regulierungsbehörde hat spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes mit Verordnung festzulegen, welche Ziele ein Forschungs- und Demonstrationsprojekt verfolgen muss, um eine Ausnahme gemäß Abs. 1 beant...
§ 134: Verfahren zur Feststellung der Kostenbasis
2. Hauptstück: Verfahren zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte...reiber, deren Kosten nicht festgestellt wurden, können binnen drei Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung gemäß § 135 Abs. 2 einen Antrag auf Kostenfeststellung für die zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte herangezogene Kostenperi...
§ 139: Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsleistungen
3. Hauptstück: Grundsätze der Kosten- und Mengenermittlung...ltation der Marktteilnehmer der Regulierungsbehörde spätestens neun Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmung einen Vorschlag für eine gemeinsame Vorgehensweise für die transparente, diskriminierungsfreie und marktgestützte Beschaffung von Flexibil...
§ 141: Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen
3. Hauptstück: Grundsätze der Kosten- und Mengenermittlung...(4) Die Netzbetreiber haben der Regulierungsbehörde spätestens neun Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmung einen Vorschlag für eine gemeinsame Vorgehensweise für die transparente, diskriminierungsfreie und marktgestützte Beschaffung von nicht fr...
§ 169: Überwachungsaufgaben
5. Hauptstück: Kombinationsnetzbetreiber...t im Rahmen der Überwachungstätigkeit gemäß Abs. 1 Z 2 spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes, danach alle zwei Jahre, einen Bericht, einschließlich Empfehlungen für Verbesserungen, über den Ausbau von intelligenten Netzen zu ve...
§ 18: Bilanzgruppenkoordination
3. Hauptstück: Marktkommunikation und Datenverwaltung(1) Ab Inkrafttreten dieser Bestimmung gilt beim Neuabschluss von Verträgen mit Endkundinnen und Endkunden die elektronische Kommunikation als vereinbart. Bei im Zeitpunkt des I...
§ 188: Inkrafttreten und Außerkrafttreten
3. Hauptstück: Geldbußen... in Kraft. (9) Die Ausführungsgesetze der Länder sind binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten der Grundsatzbestimmungen gemäß Abs. 8 zu erlassen. (10) § 146 Abs. 4 tritt mit 31. Dezember 2031 außer Kraft.