§ 139 – Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsleistungen

📝 Zusammenfassung

Netzbetreiber müssen Flexibilitätsleistungen (inkl. Engpassmanagement) marktbasiert beschaffen, wenn dies kosteneffizienter als Netzausbau ist. Die E-Control erlässt eine Verordnung für einheitliche Beschaffungsmodalitäten über eine gemeinsame Flexibilitätsplattform (§ 142). Ausnahmen nur, wenn marktbasierte Beschaffung wirtschaftlich ineffizient wäre.

Suchbegriff: "Inkrafttreten"

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Marktgestützte Flexibilitätsbeschaffung: Innovation im Netzbetrieb

Die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsleistungen ist ein zentrales Element des modernen Netzbetriebs.

Was sind Flexibilitätsleistungen?

  • Laststeuerung (Demand Response)
  • Einspeiseregelung (z.B. Abregelung von PV/Wind)
  • Speichernutzung (Batterien, Pumpspeicher)
  • Engpassmanagement (lokale Netzentlastung)

Wann muss marktbasiert beschafft werden?

Voraussetzung Beschreibung
Kosteneffizienz Günstiger als Netzausbau/Verstärkung
Effizienzverbesserung Besserer Netzbetrieb
Verzögerungsvermeidung Schnellerer Netzzugang ermöglicht

Das Verfahren

  1. Konsultation der Marktteilnehmer
  2. Vorschlag der Netzbetreiber an E-Control (9 Monate nach Inkrafttreten)
  3. Verordnung der E-Control mit einheitlichen Modalitäten
  4. Beschaffung über gemeinsame Flexibilitätsplattform (§ 142)

Produktspezifikationen

Die Spezifikationen müssen sicherstellen:
- Diskriminierungsfreie Teilnahme aller Marktteilnehmer
- Wirksame Beteiligung von verteilter Erzeugung, Laststeuerung, Speicher
- Liquider Markt für Flexibilitätsleistungen
- Gesamtwirtschaftliche Effizienz

Berücksichtigung flexibler Netzzugänge

Der Vorschlag muss berücksichtigen:
- Netzbenutzer mit flexiblem Netzzugang (§ 103)
- Begrenzter/beschränkter Netzzugang (§ 104)
- Unterbrechbare/regelbare Tarife (§ 128 Abs. 4)

Kosten und Erlöse (Abs. 4)

  • Angemessene Beschaffungskosten sind entgeltfähig
  • IT- und Infrastrukturkosten werden anerkannt
  • Erlöse werden bei Entgeltbestimmung berücksichtigt

Ausnahmen (Abs. 5)

Keine marktbasierte Beschaffung, wenn die E-Control feststellt:
- Wirtschaftlich nicht effizient für bestimmte Netzgebiete/Ebenen/Zeiträume
- Gefahr schwerwiegender Marktverzerrungen
- Überprüfung alle 2 Jahre

Zukunftsweisend: Flexibilitätsmärkte ermöglichen Prosumern und Speicherbetreibern neue Einnahmequellen.

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