§ 16
Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen
📝 Zusammenfassung
Bilanzgruppenverantwortliche müssen Fahrpläne erstellen, Gebühren zahlen, neue Marktteilnehmer fair behandeln und Ausgleichsenergie-Kosten minimieren.
📜 Gesetzestext
(1) Die Bilanzgruppenverantwortlichen sind verpflichtet:
- zur Erstellung von Fahrplänen und deren Übermittlung an den Bilanzgruppenkoordinator und den Regelzonenführer;
- zum Abschluss von Vereinbarungen betreffend Reservehaltung sowie die Versorgung von Bilanzgruppenmitgliedern, die ihnen von der Regulierungsbehörde zugewiesen wurden;
- zur Meldung bestimmter Erzeugungs- und Verbrauchsdaten für technische Zwecke;
- zur Entrichtung der Clearinggebühren an den Bilanzgruppenkoordinator;
- zur Entrichtung der Entgelte für Ausgleichsenergie an den Bilanzgruppenkoordinator sowie die Weiterverrechnung der Entgelte an die Bilanzgruppenmitglieder;
- die für ihre Funktion notwendigen Verträge über den Datenaustausch gemäß den Sonstigen Marktregeln abzuschließen;
- eine Evidenz der Bilanzgruppenmitglieder zu führen;
- entsprechend den Marktregeln Daten weiterzugeben;
- alle Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um die Aufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle für Ausgleichsenergie zu minimieren;
- zur Einhaltung der Marktregeln, insbesondere der genehmigten Allgemeinen Netzbedingungen;
- neuen Akteuren die aktive Teilnahme an den Elektrizitätsmärkten diskriminierungsfrei zu ermöglichen;
- zur Minimierung der Aufwendungen für Ausgleichsenergie insbesondere durch aktive Bewirtschaftung beizutragen.
(2) Wechselt ein Bilanzgruppenmitglied die Bilanzgruppe oder den Lieferanten, sind die Daten des
Bilanzgruppenmitgliedes
vom
Bilanzgruppenverantwortlichen
dem
Regelzonenführer,
dem
Bilanzgruppenkoordinator sowie dem neuen Bilanzgruppenverantwortlichen oder dem neuen Lieferanten
weiterzugeben.
(3) Verträge zwischen Bilanzgruppenverantwortlichen und einem Bilanzgruppenmitglied dürfen
nicht diskriminierend sein und keine missbräuchlichen Praktiken oder ungerechtfertigten Beschränkungen
enthalten.
Die wichtigsten Pflichten
| Pflicht | Bedeutung |
|---|---|
| Fahrpläne erstellen | Stromflüsse vorhersagen |
| Clearinggebühren zahlen | Für Abrechnung bezahlen |
| Ausgleichsenergie-Entgelte | Abweichungen bezahlen |
| Evidenz führen | Alle Mitglieder erfassen |
| Diskriminierungsfrei | Neue Teilnehmer nicht benachteiligen |
| Kosten minimieren | Effizient wirtschaften |
Beim Lieferantenwechsel
Ihr alter Bilanzgruppenverantwortlicher muss Ihre Daten an den neuen weitergeben - das läuft automatisch.
Schutz vor unfairen Praktiken
Verträge dürfen nicht diskriminierend sein. Wenn Ihr Lieferant Sie unfair behandelt, können Sie sich bei der E-Control beschweren.