§ 29
Recht auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
📝 Zusammenfassung
Sie können einen Prepaid-Zähler (Vorauszahlungszähler) nutzen - zahlen Sie nur, was Sie vorab aufladen. Für schutzbedürftige Haushalte ist das kostenlos.
📜 Gesetzestext
Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen haben unbeschadet der
§§ 30 und 34 das Recht auf Nutzung einer Vorauszahlungsfunktion (Prepaymentfunktion ). Durch die
Nutzung einer Vorauszahlungszahlungsfunktion dürfen den Haushaltskundinnen und Haushaltskunden
sowie Kleinunternehmen keine Nachteile entstehen. Schutzbedürftigen Haushalten im Sinne des § 7
Abs. 1 Z 1 EnDG dürfen für den Einbau, die Demontage oder den Austausch und die Nutzung eines
Vorauszahlungszählers keine Kosten auferlegt werden.
Was ist ein Vorauszahlungszähler?
Wie ein Prepaid-Handy: Sie laden Guthaben auf und verbrauchen es. Ist das Guthaben leer, wird der Strom (meist mit Warnung) unterbrochen.
Vorteile
| Vorteil | Erklärung |
|---|---|
| Kostenkontrolle | Nur ausgeben, was Sie haben |
| Keine Nachzahlung | Keine bösen Überraschungen |
| Schuldenvorbeugung | Kein Zahlungsrückstand möglich |
Keine Nachteile erlaubt
Der Lieferant/Netzbetreiber darf Sie wegen Prepaid-Nutzung nicht schlechter behandeln.
Kostenlos für schutzbedürftige Haushalte
Wer GIS-befreit ist (§ 7 EnDG), zahlt:
- Keinen Einbau
- Keine Demontage
- Keine Nutzungsgebühr
Praxis: Ein Prepaid-Zähler kann helfen, die Stromkosten besser im Griff zu haben.