3. Teil: Endkundinnen und Endkunden

Der dritte Teil ist einer der umfangreichsten und widmet sich dem Schutz von Endkundinnen und Endkunden. Er regelt Rechte bei Vertragsabschluss, Rechnungslegung, Preisänderungen, das Recht auf Lieferantenwechsel, Informationspflichten der Lieferanten und Beschwerdeverfahren. Besonders wichtig sind die Regelungen zu Vorauszahlungssystemen, Abschaltungen und dem Schutz vulnerabler Kunden.

📄 44 Paragraphen §§ 18 - 61

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