§ 7

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

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📝 Zusammenfassung

Stromnetzbetreiber und Energieversorger haben Pflichten im öffentlichen Interesse: Alle Kunden gleich behandeln, jeden anschließen, ausreichend Infrastruktur bauen, Versorgungssicherheit gewährleisten.

📜 Gesetzestext

Die Grundpflichten der Stromunternehmen

Pflichten der Netzbetreiber (Abs. 1)

Pflicht Bedeutung für Sie
Diskriminierungsfreie Behandlung Alle Kunden werden gleich behandelt
Allgemeine Anschlusspflicht Sie haben ein Recht auf Stromanschluss
Netzinfrastruktur erhalten Das Netz muss funktionieren

Pflichten aller Elektrizitätsunternehmen (Abs. 2)

Pflicht Bedeutung
Öffentliche Pflichten erfüllen Gesetze einhalten
Bei Engpässen mitwirken Keine Blackouts
Sichere, leistbare Versorgung Strom muss bezahlbar bleiben

Wichtige Einschränkung (Abs. 3)

Elektrizitätsunternehmen dürfen Gewinne nur ausschütten, wenn dadurch:
- Versorgungssicherheit NICHT gefährdet wird
- Leistbarkeit NICHT gefährdet wird

Für öffentliche Unternehmen (Abs. 4)

Unternehmen im Besitz von Bund, Ländern oder Gemeinden (z.B. Wien Energie, EVN) müssen diese Pflichten in ihren Satzungen verankern.

Praktische Bedeutung: Wenn Ihr Netzbetreiber Sie schlechter behandelt als andere Kunden, können Sie auf § 7 verweisen!

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