Welche Informationspflichten habe ich als Lieferant?
Vor Vertragsabschluss:
- Allgemeine Lieferbedingungen bereitstellen
- Informationsblatt mit allen wichtigen Daten
- Bei dynamischen Preisen: Chancen UND Risiken erklären
Während der Vertragslaufzeit:
- Bei Preisänderungen: 1 Monat vorher informieren
- Jährlich: Hinweis auf Wechselmöglichkeit
- 4 Wochen vor Bindungsende: Erinnerung
Auf der Rechnung (§ 42):
- Transparente, verständliche Gestaltung
- Energiepreis separat ausweisen
- Zählerstände/Art der Ablesung
- Bei dynamischen Preisen: Monatlicher Durchschnittspreis
Die E-Control stellt Musterrechnungen zur Verfügung.