Welche Informationspflichten habe ich als Lieferant?
Vor Vertragsabschluss:
Lieferanten müssen die Allgemeinen Lieferbedingungen bereitstellen. Bei dynamischen Preisen sind Chancen, Kosten und Risiken nachweislich zu erklären.
Bei Preisänderungen:
Mindestens einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich informieren. Die Mitteilung muss Anlass, Voraussetzungen, Umfang und Wirksamkeitsdatum enthalten.
Jährliche Information:
Bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen über ein Jahr müssen Lieferanten jährlich auf die Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator hinweisen.
Bei Bindungsfristende:
Mindestens vier Wochen vor Ende der Bindungsfrist über das bevorstehende Ende und die Wechselmöglichkeit informieren.
Verwandter Paragraph
§ 20 – Allgemeine LieferbedingungenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.