Was muss ich bei der Auffangversorgung beachten?

Lieferanten - Auffangversorgung 1 Aufrufe 0 hilfreich

Als Auffangversorger (wird per Ausschreibung ernannt):

Pflichten:
- Haushalte und Kleinunternehmen beliefern, die keinen Vertrag haben
- Max. 6 Monate Vertragsdauer
- Kunde kann mit 2 Wochen kündigen
- Sie können nur aus wichtigem Grund kündigen

Preisbildung:
- Börsenpreis (Spot oder Termin)
- Plus Gesamtaufschlag (in Ausschreibung geboten)
- E-Control legt Details fest
- Referenzwert schützt vor überhöhten Preisen

Ernennung:
Alle 2 Jahre per Ausschreibung durch E-Control (ab Juni 2026).

Bei Lieferantenausfall:
- Sofortige Übernahme betroffener Kunden
- Veröffentlichung auf E-Control Website
- PV-Einspeisung zu Marktpreisen minus Ausgleichsenergie

Kaution:
Max. 1 Monatsrechnung erlaubt.

Verwandter Paragraph

§ 31 – Auffangversorgung
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