Welche Informationen muss ich bei Preisänderungen mitteilen?
Bei Preisänderungen müssen Sie transparent informieren:
Vorankündigung:
Mind. 1 Monat vor Wirksamkeit
Inhalt der Mitteilung:
1. Anlass (Grund der Änderung)
2. Voraussetzungen (gesetzliche/vertragliche Grundlage)
3. Umfang (wie viel teurer?)
4. Wirksamkeit (ab wann?)
5. Ob Gründe aus Ihrer Sphäre oder extern
Kundenrechte:
- Widerspruchsrecht (4 Wochen)
- Folgen des Widerspruchs
- Bei Haushalten: Musterformulierung der E-Control verwenden
Zusätzlich auf Rechnung:
Falls in diesem Zeitraum eine Rechnung geht
Wichtig:
- Nachvollziehbar für Endkunden
- Klare, verständliche Sprache
- Keine versteckten Details
Bei Nicht-Einhaltung:
Preisänderung kann unwirksam sein!