Welche Informationspflichten habe ich als Lieferant?

🛒 Lieferanten Pflichten 31 Aufrufe 0 hilfreich

Vor Vertragsabschluss:
Lieferanten müssen die Allgemeinen Lieferbedingungen bereitstellen. Bei dynamischen Preisen sind Chancen, Kosten und Risiken nachweislich zu erklären.

Bei Preisänderungen:
Mindestens einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich informieren. Die Mitteilung muss Anlass, Voraussetzungen, Umfang und Wirksamkeitsdatum enthalten.

Jährliche Information:
Bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen über ein Jahr müssen Lieferanten jährlich auf die Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator hinweisen.

Bei Bindungsfristende:
Mindestens vier Wochen vor Ende der Bindungsfrist über das bevorstehende Ende und die Wechselmöglichkeit informieren.

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