Welche Details muss der gestützte Preis auf meiner Rechnung haben?

Haushalte - Förderungen 1 Aufrufe 0 hilfreich

Wenn Sie den gestützten Preis (für GIS-Befreite) bekommen, muss das klar auf der Rechnung stehen:

Separate Ausweisung:
- Gestützter Preis (6 ct/kWh für 2.900 kWh)
- Eventuelle Pauschalbeträge
- Verbrauchskontingent (wie viel schon verbraucht)

Beginn:
Ab dem Monatsersten nach Übermittlung durch ORF-Beitrags Service GmbH.

Bei Energiegemeinschaften:
Strom aus gemeinsamer Energienutzung wird auf das Kontingent angerechnet.

Wichtig:
Der Lieferant bekommt den Differenzbetrag von der Abwicklungsstelle zurück - Sie zahlen nur den gestützten Preis.

Bei Missbrauch:
Rückabwicklung durch den Lieferanten möglich.

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