§ 38 – Besondere Bestimmungen für Lieferverträge mit gestütztem Preis

📝 Zusammenfassung

Die Kosten des gestützten Preises tragen alle Stromlieferanten gemeinsam (max. 50 Mio. €/Jahr). Der gestützte Preis wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen.

Wer zahlt die Förderung?

Quelle Anteil
Alle Stromlieferanten Nach Marktanteil
Bund Bei Überschreitung der 50 Mio. €

Auf der Rechnung

Der gestützte Preis und eventuelle Pauschalbeträge werden separat ausgewiesen.

Bei Energiegemeinschaften

Strom aus gemeinsamer Energienutzung wird auf das Kontingent von 2.900 kWh angerechnet.

Vorsicht: Missbrauch verboten!

Wenn Sie den gestützten Preis zu Unrecht bekommen:
- Rückforderung durch Lieferanten
- Keine Weitergabe an andere erlaubt

Pauschale für Lieferanten

Lieferanten bekommen 35 €/Jahr pro begünstigtem Haushalt für den Verwaltungsaufwand.

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