Welche Details muss der gestützte Preis auf meiner Rechnung haben?
Begünstigte Haushalte sind jene, die vom ORF-Beitrag befreit sind.
Verbrauchskontingent:
Das Verbrauchskontingent beträgt 2.900 kWh pro Jahr. Der untere Referenzwert beträgt 6 ct/kWh.
Auf der Rechnung:
Der gestützte Preis ist gesondert auf der Rechnung auszuweisen.
Beginn:
Die Belieferung zu gestützten Preisen beginnt mit dem Monatsersten nach der Übermittlung durch die ORF-Beitrags Service GmbH.
Pauschale für große Haushalte:
Haushalten mit mehr als drei gemeldeten Personen wird ein Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr für jede weitere Person gewährt.
Bei Missbrauch:
Wird der gestützte Preis ohne Erfüllung der Voraussetzungen in Anspruch genommen, ist er durch den Lieferanten rückabzuwickeln.
Verwandter Paragraph
§ 38 – Besondere Bestimmungen für Lieferverträge mit gestütztem PreisMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.