Kann ich zwischen monatlicher und jährlicher Rechnung wählen?
Sind intelligente Messgeräte (Smart Meter) installiert, haben Sie das Wahlrecht zwischen einer monatlichen Rechnung und einer Jahresrechnung.
Information:
Auf dieses Wahlrecht sind Sie bei Vertragsabschluss samt einer Information über die damit verbundenen Auswirkungen hinzuweisen. Auch jährlich während der Vertragslaufzeit müssen Sie darauf hingewiesen werden.
Bei dynamischen Preisen:
Bei Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen sind jedenfalls monatlich Rechnungen kostenfrei zu legen - hier gibt es kein Wahlrecht.
Unterjährige Rechnung:
Endkunden ist auf Anfrage einmal jährlich eine unterjährige Rechnung kostenfrei zu gewähren.
Verwandter Paragraph
§ 43 – AbrechnungszeitraumMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.