Wann bekomme ich meine Jahresrechnung?
Rechnungen für Stromlieferung und Netznutzung sind kostenfrei und mindestens einmal jährlich zu legen.
Ihre Rechte:
Rechnungen sind unabhängig von der vereinbarten Kommunikationsform kostenfrei.
Bei dynamischen Preisen:
Bei Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen sind jedenfalls monatlich Rechnungen kostenfrei zu legen.
Zusätzliche Rechnung:
Endkunden ist auf Anfrage einmal jährlich eine unterjährige Rechnung kostenfrei zu gewähren. Auf das Recht auf Ratenzahlung ist gesondert hinzuweisen.
Verwandter Paragraph
§ 44 – Zeitliche Vorgaben für die Rechnungslegung und VerrechnungsdatenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.