§ 43 – Abrechnungszeitraum

📝 Zusammenfassung

Mindestens 1x jährlich kostenfreie Rechnung. Bei Smart Meter: Wahlrecht monatlich/jährlich. Bei dynamischen Tarifen: immer monatlich. Zusätzlich 1x/Jahr kostenfreie Zwischenrechnung auf Anfrage.

Grundregel: Mindestens 1x jährlich

Jeder Endkunde erhält mindestens 1x jährlich eine kostenfreie Rechnung für Stromlieferung, Stromabnahme und Netznutzung.

Wahlrecht bei Smart Meter

Option Vorteile Nachteile
Monatlich Schnelles Feedback, bessere Übersicht Mehr Rechnungen
Jährlich Weniger Verwaltungsaufwand Überraschungen bei Nachzahlung

Der Lieferant muss Sie bei Vertragsabschluss und jährlich während der Vertragslaufzeit über das Wahlrecht und die Auswirkungen informieren.

Dynamische Tarife: Immer monatlich

Bei dynamischen Energiepreisen (§ 22) gibt es IMMER monatliche Rechnung, keine Wahlmöglichkeit.

Kostenfreie Zwischenrechnung

1x pro Jahr können Sie eine Zwischenrechnung verlangen. Diese ist kostenlos, zeigt den aktuellen Stand und enthält einen Hinweis auf Ihr Ratenzahlungsrecht (§ 28).

Tipp: Fordern Sie Zwischenrechnung an, um Nachzahlungen zu vermeiden!

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