Kann ich zwischen monatlicher und jährlicher Rechnung wählen?

🏠 Haushalte Rechnung 23 Aufrufe 0 hilfreich

Sind intelligente Messgeräte (Smart Meter) installiert, haben Sie das Wahlrecht zwischen einer monatlichen Rechnung und einer Jahresrechnung.

Information:
Auf dieses Wahlrecht sind Sie bei Vertragsabschluss samt einer Information über die damit verbundenen Auswirkungen hinzuweisen. Auch jährlich während der Vertragslaufzeit müssen Sie darauf hingewiesen werden.

Bei dynamischen Preisen:
Bei Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen sind jedenfalls monatlich Rechnungen kostenfrei zu legen - hier gibt es kein Wahlrecht.

Unterjährige Rechnung:
Endkunden ist auf Anfrage einmal jährlich eine unterjährige Rechnung kostenfrei zu gewähren.

Verwandter Paragraph

§ 43 – Abrechnungszeitraum

Melden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.

Versionshistorie

ElWG Assistent

KI-gestützte Recherche

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.

Datenspeicherung auf dieser Website

Diese Website verwendet nur technisch notwendige Cookies für Ihre Anmeldung. Chat-Verläufe werden im lokalen Speicher Ihres Browsers (LocalStorage) gespeichert. Zur Missbrauchsprävention wird die KI-Nutzung anonymisiert protokolliert. Mehr erfahren

Datenschutz

Willkommen beim ELWG Erklärt!

Ihr Informationsportal zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als registrierter Benutzer erhalten Sie Zugang zu exklusiven Funktionen:

  • KI-Assistent

    Stellen Sie Fragen zum ElWG und erhalten Sie KI-gestützte Antworten mit Quellenangaben

  • FAQs bewerten

    Bewerten Sie Antworten und helfen Sie anderen Nutzern, relevante Informationen zu finden

  • Inhalte verbessern

    Schlagen Sie Änderungen und Ergänzungen vor, die nach Freigabe veröffentlicht werden

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Sekunden.