Was tun wenn kein Lieferant mein Unternehmen (<1 GWh) beliefern will?
Sie haben Anspruch auf Versorgung durch den Auffangversorger!
So gehen Sie vor:
Fragen Sie schriftlich bei mindestens 3 Lieferanten an und sammeln Sie die schriftlichen Ablehnungen oder zu teuren Angebote. Kontaktieren Sie dann den Auffangversorger mit den Nachweisen.
Der Auffangversorger muss Sie versorgen:
Zum dynamischen Marktpreis wie vergleichbare Kunden. Alle betroffenen Marktteilnehmer müssen sich wechselseitig unterstützen, um die lückenlose Versorgung sicherzustellen.
Vertragsdauer:
Der Vertrag über die Auffangversorgung endet spätestens nach sechs Monaten.
Ihre Kündigungsmöglichkeit:
Sie können jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist kündigen.
Verwandter Paragraph
§ 41 – Sicherstellung der Versorgung von Endkundinnen und Endkunden, die keine Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen sindMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.