Was ist ein Strombezugsvertrag (PPA)?
Ein direkter Vertrag zwischen Stromerzeuger und Ihrem Unternehmen - ohne Umweg über Lieferanten.
Wer kann abschließen:
Erzeuger können mit Endkunden, mit Ausnahme von Haushaltskunden und Kleinunternehmen, Strombezugsverträge abschließen.
Wichtig:
Die Endkundin oder der Endkunde müssen über einen aufrechten Liefervertrag mit einem Lieferanten verfügen. Der Bezug von Strom im Rahmen des Strombezugsvertrages begründet keine Lieferung.
So funktioniert es:
Der Erzeuger hat die zu liefernden Mengen der Bilanzgruppe des Endkunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Ausgleichsenergierisiko:
Das Ausgleichsenergierisiko für die vereinbarten Strommengen trägt die einliefernde Bilanzgruppe.
Verwandter Paragraph
§ 62 – StrombezugsverträgeMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.