§ 41 – und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen sind

📝 Zusammenfassung

Mittlere Unternehmen (unter 1 GWh/Jahr) haben Recht auf Versorgung. Wenn 3 Lieferanten ablehnen oder zu teuer sind, muss der Auffangversorger beliefern - maximal 6 Monate.

Wer ist betroffen?

Endkunden die KEINE Haushalte/Kleinunternehmen sind, aber weniger als 1 GWh/Jahr verbrauchen (z.B. mittelständisches Unternehmen, größere Bäckerei).

Angebotspflicht der Lieferanten

Lieferanten müssen binnen 2 Wochen antworten:

Frist Anforderung
2 Wochen Angebot ODER begründete Ablehnung
Nur schriftlich Telefonate zählen nicht

Wann greift die Versorgungspflicht?

Wenn Sie von 3 Lieferanten abgelehnt wurden oder nur zu teure Angebote haben, greift die Versorgung durch den Auffangversorger (§ 33).

So läuft es ab:
1. Sie fragen schriftlich bei 3 Lieferanten an
2. Alle lehnen ab oder bieten zu teure Preise
3. Sie kontaktieren den Auffangversorger mit den Nachweisen
4. Eventuell eidesstattliche Erklärung abgeben
5. Der Auffangversorger MUSS Sie versorgen

Ausnahmen

Keine Versorgungspflicht wenn Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt haben oder Zahlungsverzug bestand.

Konditionen

Aspekt Regelung
Preis Dynamischer Marktpreis (wie vergleichbare Kunden)
Diskriminierung Verboten
Rechnung Monatlich möglich
Vorauskasse Max. 1 Monatsbetrag
Dauer Max. 6 Monate
Kündigung 2 Wochen Frist

Wichtig: Bei Ablehnung von 3 Lieferanten haben Sie Anspruch auf Versorgung durch den Auffangversorger!

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