Wer darf meine Smart Meter Daten nutzen?
Sie bestimmen selbst!
Automatisch berechtigt:
Netzbetreiber (für Netzbetrieb, Abrechnung) und Ihr Lieferant (für Ihre Rechnung).
Nur mit Ihrer Erlaubnis:
Sie können dem Netzbetreiber im Web-Portal die Erlaubnis geben, Messdaten an berechtigte Dritte weiterzugeben. Diese Erlaubnis können Sie jederzeit widerrufen.
Ihr Auskunftsrecht:
Netzbetreiber haben Ihnen auf Nachfrage Auskunft über aktuell berechtigte Dritte zu geben, denen Messdaten weitergegeben werden.
Protokoll:
Sie haben Einsicht in das Protokoll bisheriger Genehmigungen und Widerrufe.
Verwandter Paragraph
§ 60 – Datenhoheit der Endkundinnen und EndkundenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.