§ 60 – Datenhoheit der Endkundinnen und Endkunden
📝 Zusammenfassung
Sie bestimmen, wer Ihre Messdaten bekommt. Im Web-Portal: Erlaubnis für Dritte erteilen oder jederzeit widerrufen. Netzbetreiber gibt Auskunft über berechtigte Dritte.
Ihre Datenhoheit
Sie entscheiden, wer Ihre Messdaten erhält.
Erlaubnis für Dritte
Im Web-Portal können Sie dem Netzbetreiber erlauben, Messdaten an berechtigte Dritte weiterzugeben.
Beispiele für Dritte:
- Energieberater
- Smart Home Anbieter
- Vergleichsportale
- Aggregatoren
Widerruf jederzeit
Sie können die Erlaubnis jederzeit widerrufen.
Ihr Auskunftsrecht
Auf Nachfrage muss der Netzbetreiber Ihnen mitteilen:
1. Welche Dritten aktuell berechtigt sind
2. Protokoll bisheriger Genehmigungen und Widerrufe
Verordnung der E-Control
Die E-Control kann Details zu Genehmigung, Widerruf und Protokollführung festlegen.
Datenschutz: Sie haben die volle Kontrolle - nur von Ihnen genehmigte Dritte erhalten Ihre Daten!
(1) Endkundinnen und Endkunden können dem Netzbetreiber (im Web-Portal) die Erlaubnis geben, Messdaten an berechtigte Dritte weiterzugeben und diese Erlaubnis jederzeit widerrufen.
(2) Netzbetreiber haben Endkundinnen und Endkunden auf Nachfrage Auskunft über aktuell berechtigte Dritte zu geben, denen Messdaten gemäß Abs. 1 weitergegeben werden, und Einsicht in das Protokoll bisheriger Genehmigungen und Widerrufe zu gewähren.
(3) Die Regulierungsbehörde kann mit Verordnung die Anforderungen an Genehmigung und Widerruf der Messdatenweitergabe, das darüber geführte Protokoll und die Auskunft über aktuell berechtigte Dritte festlegen.