§ 62 – Strombezugsverträge

📝 Zusammenfassung

Strombezugsverträge (PPA) zwischen Erzeugern und Endkunden (außer Haushalte) möglich. Sie behalten Ihren Liefervertrag. Erzeuger liefert in Ihre Bilanzgruppe.

Was ist ein Strombezugsvertrag (PPA)?

Ein Vertrag direkt zwischen Stromerzeuger und Endkunde - ohne Lieferanten dazwischen.

Wer kann abschließen?

Darf Darf nicht
Unternehmen Haushalte
Große Verbraucher Kleinunternehmen

So funktioniert es

  1. Sie haben weiterhin einen regulären Liefervertrag
  2. Erzeuger liefert Strom in Ihre Bilanzgruppe
  3. Erzeuger stellt Mengen unentgeltlich zur Verfügung
  4. Bei Bilanzgruppenwechsel: Erzeuger informieren

Herkunftsnachweise

Erzeuger müssen die Mengen in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control eintragen (für Stromkennzeichnung).

Für Unternehmen: PPAs ermöglichen direkten Bezug von Ökostrom zu langfristig stabilen Preisen!

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