Darf mein Stromlieferant mich wegen meiner PV-Anlage benachteiligen?

🏠 Haushalte PV-Anlage 26 Aufrufe 0 hilfreich

Nein! Als aktiver Kunde mit Eigenversorgungsanlage sind Sie geschützt.

Ihr Recht:
Sie sind berechtigt, unabhängig von Ihrem bestehenden Stromliefervertrag und ohne Zustimmung Ihres Lieferanten, Verträge über Stromdienstleistungen zu schließen und an Flexibilitäts- und Energieeffizienzprogrammen teilzunehmen.

Verboten ist:
Dem Lieferanten ist es untersagt, diskriminierende Anforderungen, Verfahren oder Entgelte aufgrund solcher Verträge vorzusehen.

Bei Verdacht auf Diskriminierung:
Beschwerde bei der E-Control einreichen.

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