Darf mein Stromlieferant mich wegen meiner PV-Anlage benachteiligen?
Nein! Als aktiver Kunde mit Eigenversorgungsanlage sind Sie geschützt.
Ihr Recht:
Sie sind berechtigt, unabhängig von Ihrem bestehenden Stromliefervertrag und ohne Zustimmung Ihres Lieferanten, Verträge über Stromdienstleistungen zu schließen und an Flexibilitäts- und Energieeffizienzprogrammen teilzunehmen.
Verboten ist:
Dem Lieferanten ist es untersagt, diskriminierende Anforderungen, Verfahren oder Entgelte aufgrund solcher Verträge vorzusehen.
Bei Verdacht auf Diskriminierung:
Beschwerde bei der E-Control einreichen.
Verwandter Paragraph
§ 72 – Diskriminierungsverbot für LieferantenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.