Welche Pflichten habe ich als Betreiber einer größeren Stromerzeugungsanlage?

🏢 Unternehmen Strombezug 34 Aufrufe 0 hilfreich

Die Pflichten richten sich nach der Anlagengröße.

Alle Erzeuger:
Sich einer Bilanzgruppe anzuschließen oder eine eigene Bilanzgruppe zu bilden. Daten in erforderlichem Ausmaß den betroffenen Netzbetreibern und Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen.

Ab 1 MW Maximalkapazität:
Erzeugungsfahrpläne vorab an die betroffenen Netzbetreiber, den Regelzonenführer und den Bilanzgruppenverantwortlichen melden.

Weitere Pflichten:
Bei Verwendung eigener Zähleinrichtungen die technischen Vorgaben der Netzbetreiber einhalten. Zur Vermeidung oder Beseitigung von Engpässen im Übertragungsnetz Leistungen erbringen.

Ab 20 MW:
Beabsichtigte Stilllegungen dem Regelzonenführer anzeigen.

Melden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.

Versionshistorie

ElWG Assistent

KI-gestützte Recherche

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.

Datenspeicherung auf dieser Website

Diese Website verwendet nur technisch notwendige Cookies für Ihre Anmeldung. Chat-Verläufe werden im lokalen Speicher Ihres Browsers (LocalStorage) gespeichert. Zur Missbrauchsprävention wird die KI-Nutzung anonymisiert protokolliert. Mehr erfahren

Datenschutz

Willkommen beim ELWG Erklärt!

Ihr Informationsportal zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als registrierter Benutzer erhalten Sie Zugang zu exklusiven Funktionen:

  • KI-Assistent

    Stellen Sie Fragen zum ElWG und erhalten Sie KI-gestützte Antworten mit Quellenangaben

  • FAQs bewerten

    Bewerten Sie Antworten und helfen Sie anderen Nutzern, relevante Informationen zu finden

  • Inhalte verbessern

    Schlagen Sie Änderungen und Ergänzungen vor, die nach Freigabe veröffentlicht werden

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Sekunden.