Welche Pflichten habe ich als Betreiber einer größeren Stromerzeugungsanlage?
Die Pflichten richten sich nach der Anlagengröße.
Alle Erzeuger:
Sich einer Bilanzgruppe anzuschließen oder eine eigene Bilanzgruppe zu bilden. Daten in erforderlichem Ausmaß den betroffenen Netzbetreibern und Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen.
Ab 1 MW Maximalkapazität:
Erzeugungsfahrpläne vorab an die betroffenen Netzbetreiber, den Regelzonenführer und den Bilanzgruppenverantwortlichen melden.
Weitere Pflichten:
Bei Verwendung eigener Zähleinrichtungen die technischen Vorgaben der Netzbetreiber einhalten. Zur Vermeidung oder Beseitigung von Engpässen im Übertragungsnetz Leistungen erbringen.
Ab 20 MW:
Beabsichtigte Stilllegungen dem Regelzonenführer anzeigen.
Verwandter Paragraph
§ 74 – Pflichten der ErzeugerMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.