Braucht mein Balkonkraftwerk einen eigenen Zählpunkt?
Nein! Kleinsterzeugungsanlagen (bis 800 W) haben Vereinfachungen.
Automatisch:
Kein eigener Zählpunkt nötig, keine Bilanzgruppen-Mitgliedschaft, keine Erzeugerpflichten nach § 74.
Optional:
Auf Antrag können Sie einen eigenen Zählpunkt bekommen - dann gelten aber die normalen Pflichten.
Vorteile ohne eigenen Zählpunkt:
Einfache Anmeldung, weniger Bürokratie, schneller Einstieg in die Eigenversorgung.
Verwandter Paragraph
§ 77 – KleinsterzeugungsanlagenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.