Aus welchen Teilen besteht mein Netzentgelt?
Das Systemnutzungsentgelt besteht aus den folgenden Bestandteilen:
1. Netznutzungsentgelt
Für die Nutzung des Netzes (Errichtung, Betrieb, Wartung).
2. Netzverlustentgelt
Für Energieverluste im Netz.
3. Netzanschlussentgelt
Einmalig bei Anschluss oder Leistungserhöhung.
4. Regelleistungsentgelt
Für die Bereitstellung von Regelleistung.
5. Entgelt für sonstige Leistungen
Für besondere Dienstleistungen.
Ausweisung:
Das Systemnutzungsentgelt ist getrennt nach Einspeisung und Entnahme auszuweisen und zu entrichten.
Speicherbefreiung:
Energiespeicheranlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme bei systemdienlichem Betrieb vom Netznutzungs- und Netzverlustentgelt befreit.
Verwandter Paragraph
§ 127 – Bestimmung der SystemnutzungsentgelteMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.