Aus welchen Teilen besteht mein Netzentgelt?
Das Systemnutzungsentgelt besteht aus 5 Teilen:
-
Netznutzungsentgelt
- Für Errichtung, Betrieb, Wartung des Netzes
- Für Zähler und Datenauslesung -
Netzverlustentgelt
- Für Energieverluste im Netz -
Netzanschlussentgelt
- Einmalig bei Anschluss oder Leistungserhöhung -
Regelleistungsentgelt
- Nur für große Erzeuger ab 5 MW -
Entgelt für sonstige Leistungen
- Für besondere Dienstleistungen
Die Entgelte werden von der Regulierungsbehörde jährlich per Verordnung festgelegt.
Verwandter Paragraph
§ 127 – Bestimmung der SystemnutzungsentgelteMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.