Sind Batteriespeicher von Netzentgelten befreit?
Ja, Energiespeicheranlagen sind von Netzentgelten befreit!
Befreiung:
Energiespeicheranlagen sind unter Berücksichtigung des systemdienlichen Betriebs für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie von folgenden Entgeltkomponenten freigestellt:
- Netznutzungsentgelt (§ 128)
- Netzverlustentgelt (§ 129)
Voraussetzung:
Systemdienlicher Betrieb - der Speicher muss dem Netz nützen.
Dauer:
20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Vorteil:
Macht Batteriespeicher wirtschaftlicher, da beim Laden keine Netzentgelte anfallen.
Verwandter Paragraph
§ 127 – Bestimmung der SystemnutzungsentgelteMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.