Sind Batteriespeicher von Netzentgelten befreit?

Haushalte - Speicher 2 Aufrufe 0 hilfreich

Ja, teilweise - für 20 Jahre!

Befreiung für Energiespeicher:
- Für zu speichernde elektrische Energie
- 20 Jahre ab Inbetriebnahme
- Bei systemdienlichem Betrieb

Das bedeutet:
Wenn Sie Strom in den Speicher laden, zahlen Sie reduzierte oder keine Entgelte für diesen Bezug.

Voraussetzung:
Systemdienlicher Betrieb - der Speicher muss dem Netz nützen.

Vorteil:
Macht Batteriespeicher wirtschaftlich attraktiver und fördert die Energiewende.

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