Sind Batteriespeicher von Netzentgelten befreit?
Ja, teilweise - für 20 Jahre!
Befreiung für Energiespeicher:
- Für zu speichernde elektrische Energie
- 20 Jahre ab Inbetriebnahme
- Bei systemdienlichem Betrieb
Das bedeutet:
Wenn Sie Strom in den Speicher laden, zahlen Sie reduzierte oder keine Entgelte für diesen Bezug.
Voraussetzung:
Systemdienlicher Betrieb - der Speicher muss dem Netz nützen.
Vorteil:
Macht Batteriespeicher wirtschaftlich attraktiver und fördert die Energiewende.
Verwandter Paragraph
§ 127 – Bestimmung der SystemnutzungsentgelteMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.