Sind Batteriespeicher von Netzentgelten befreit?

🏠 Haushalte PV-Anlage 28 Aufrufe 0 hilfreich

Ja, Energiespeicheranlagen sind von Netzentgelten befreit!

Befreiung:
Energiespeicheranlagen sind unter Berücksichtigung des systemdienlichen Betriebs für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie von folgenden Entgeltkomponenten freigestellt:
- Netznutzungsentgelt (§ 128)
- Netzverlustentgelt (§ 129)

Voraussetzung:
Systemdienlicher Betrieb - der Speicher muss dem Netz nützen.

Dauer:
20 Jahre ab Inbetriebnahme.

Vorteil:
Macht Batteriespeicher wirtschaftlicher, da beim Laden keine Netzentgelte anfallen.

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