Was muss ich bei Preiserhöhungen beachten?
Ankündigungspflicht:
Preisänderungen müssen Ihnen mindestens einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich mitgeteilt werden.
Inhalt der Mitteilung:
Die Mitteilung muss Anlass, Voraussetzungen, Umfang und Wirksamkeitsdatum der Änderung enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Preiserhöhung unwirksam.
Ihr Widerspruchsrecht:
Sie können der Änderung binnen vier Wochen ab Zustellung kostenlos widersprechen. Dies gilt auch bei Bindungsfristen.
Folgen des Widerspruchs:
Bei Widerspruch endet der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen drei Monate nach Wirksamkeit der Änderung. Der Lieferant muss Sie über Grundversorgung und Lieferantenwechsel informieren.
Preissenkungspflicht:
Bei sinkendem Anlass (z.B. Beschaffungskosten) muss der Lieferant den Preis spätestens nach sechs Monaten senken.
Verwandter Paragraph
§ 21 – Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen und EntgelteMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.