§ 126
Forschungs- und Entwicklungsbericht zu Erdkabeln
📜 Gesetzestext
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat die Übertragungsnetzbetreiber
aufzufordern, über die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung im Bereich Erdkabel, einschließlich in
Europa realisierter Projekte, regelmäßig zu berichten. Ein solcher Bericht ist jedenfalls innerhalb von drei
Jahren zu erstatten.