§ 91
Diskriminierungsverbot für Netzbetreiber
📜 Gesetzestext
Netzbetreibern ist es untersagt, Netzbenutzer oder bestimmte Kategorien dieser Personen,
Netzzugangsberechtigte sowie sonstige Marktteilnehmer, insbesondere zugunsten vertikal integrierter
Elektrizitätsunternehmen, diskriminierend zu behandeln.