§ 106 – Netzebenen und Netzbereiche

📝 Zusammenfassung

7 Netzebenen definiert: Netzebene 1 (Höchstspannung 380/220 kV) bis Netzebene 7 (Niederspannung bis 1 kV). Netzbereiche in Anlage I festgelegt.

Die 7 Netzebenen

Netzebene Bezeichnung Spannung
1 Höchstspannung 380 kV, 220 kV
2 Umspannung Höchst- zu Hochspannung
3 Hochspannung 110 kV (36-220 kV)
4 Umspannung Hoch- zu Mittelspannung
5 Mittelspannung 1 kV bis 36 kV
6 Umspannung Mittel- zu Niederspannung
7 Niederspannung Bis 1 kV

Besonderheiten

Netzebene Besonderheit
1 Inkl. 380/220-kV-Umspannung
3 Inkl. Anlagen 36-220 kV
5 Inkl. Zwischenumspannungen

Netzbereiche

Die Netzbereiche sind in Anlage I des Gesetzes festgelegt.

Praktische Bedeutung

Anwendung Relevanz
Netzanschluss Zuordnung nach § 97
Netzentgelte Unterschiedlich je Ebene
Flexibler Netzzugang Fristen nach § 103

Struktur: Die Netzebenen bestimmen, wo im Netz Sie angeschlossen werden und welche Entgelte gelten.

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