§ 113 – Ausübungsvoraussetzungen für den Betrieb von Verteilernetzen
📝 Zusammenfassung
Grundsatzbestimmung: Der Betrieb eines Verteilernetzes erfordert eine Konzession. Ausführungsgesetze der Länder regeln Voraussetzungen und Verfahren.
Konzessionspflicht
Der Betrieb eines Verteilernetzes innerhalb eines Bundeslandes erfordert eine Konzession.
Grundsatzbestimmung
Diese Bestimmung ist eine Grundsatzbestimmung. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Landesgesetze.
Regelung durch Ausführungsgesetze
Die Länder regeln insbesondere:
| Bereich | Inhalt |
|---|---|
| Konzessionsvoraussetzungen | Welche Anforderungen zu erfüllen sind |
| Parteistellung | Wer im Verfahren mitwirkt |
| Verfahrensbestimmungen | Ablauf der Konzessionserteilung |
Praktische Bedeutung
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Erteilung | Durch Landesbehörde |
| Prüfung | Nach Landesrecht |
| Überwachung | Laufende Kontrolle |
Landesrecht: Die konkreten Konzessionsvoraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
(Grundsatzbestimmung) (1) Der Betrieb eines Verteilernetzes innerhalb eines Bundeslandes bedarf einer Konzession.
(2) Die Ausführungsgesetze haben insbesondere die Konzessionsvoraussetzungen und die Parteistellung bei der Konzessionserteilung sowie die für die Erteilung einer Konzession für den Betrieb von Verteilernetzen erforderlichen besonderen Verfahrensbestimmungen zu regeln.