§ 126 – Forschungs- und Entwicklungsbericht zu Erdkabeln
📝 Zusammenfassung
Der Bundesminister fordert Übertragungsnetzbetreiber auf, regelmäßig über Forschung und Entwicklung im Bereich Erdkabel zu berichten. Bericht mindestens alle 3 Jahre.
Berichtspflicht
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Aufforderer | Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
| Berichtspflichtige | Übertragungsnetzbetreiber |
| Turnus | Regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre |
Inhalt des Berichts
- Ergebnisse der Forschung und Entwicklung
- Bereich Erdkabel
- In Europa realisierte Projekte
Praktische Bedeutung
Erdkabel sind eine Alternative zu Freileitungen:
| Aspekt | Freileitung | Erdkabel |
|---|---|---|
| Sichtbarkeit | Sichtbar | Unsichtbar |
| Kosten | Günstiger | Teurer |
| Akzeptanz | Geringer | Höher |
| Wartung | Einfacher | Aufwändiger |
Zweck
Information über technische Entwicklungen und Möglichkeiten für Erdkabel.
Technologiemonitoring: Der Bericht hält den Stand der Erdkabeltechnik fest.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat die Übertragungsnetzbetreiber aufzufordern, über die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung im Bereich Erdkabel, einschließlich in Europa realisierter Projekte, regelmäßig zu berichten. Ein solcher Bericht ist jedenfalls innerhalb von drei Jahren zu erstatten.