§ 141 – Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen

📝 Zusammenfassung

Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen (z.B. Blindleistung) müssen marktgestützt beschafft werden. Vorschlag der Netzbetreiber binnen 9 Monaten. Ausnahme für integrierte Netzkomponenten.

Beschaffungspflicht

Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber beschaffen:

Anforderung Details
Transparent Nachvollziehbar
Diskriminierungsfrei Alle Marktteilnehmer
Marktgestützt Wettbewerblich

Verteilernetzbetreiber

Beschaffung nur:

  1. Wenn im eigenen Netz benötigt ODER
  2. Im Einvernehmen mit Übertragungsnetzbetreiber

Abstimmung

Netzbetreiber müssen:

  1. Alle erforderlichen Informationen austauschen
  2. Sich abstimmen

Ausnahme

Vollständig integrierte Netzkomponenten sind von der Beschaffungspflicht ausgenommen.

Vorschlag der Netzbetreiber

Frist Inhalt
9 Monate Gemeinsame Vorgehensweise
Produktspezifikationen

Anforderungen an Spezifikationen

Anforderung Details
Diskriminierungsfreie Beteiligung Alle Marktteilnehmer
Insbesondere Verteilte Erzeugung, Laststeuerung, Speicher

Systemdienste: Neben Frequenzhaltung gibt es weitere wichtige Netzdienstleistungen.

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