§ 149 – Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene

📝 Zusammenfassung

Regelzonenführer erstellt alle 2 Jahre (gerade Jahre) bis 1. Dezember eine Abschätzung der Ressourcenangemessenheit auf nationaler Ebene. Betrachtungszeitraum 10 Jahre.

Abschätzung

Merkmal Details
Turnus Jedes gerade Kalenderjahr
Frist Bis 1. Dezember
Horizont 10 Jahre
Zieljahre Mindestens 2 definieren

Verantwortung

Wer Rolle
Regelzonenführer Durchführung
Regulierungsbehörde Enge Abstimmung
Bundesminister Enge Abstimmung

Inhalte

Die Abschätzung enthält:

  1. Zentrale Referenzszenarien (EU-Verordnung 2019/943)
  2. Zusätzliche Sensitivitäten

Vorgaben

Quelle Einhaltung
Art. 24 EU-Verordnung 2019/943 Ja
Vorgaben der Regulierungsbehörde Ja

Sensitivitäten

Regelzonenführer erstellt nach Konsultation mit Regulierungsbehörde. Änderungen können aufgetragen werden.

Veröffentlichung

Die Abschätzung ist zu veröffentlichen.

Ressourcenplanung: Die Abschätzung zeigt, ob ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.

ElWG Assistent

KI-gestützte Rechtsauskunft

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

🔧
' : ' '">

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.