§ 179 – Betrieb ohne Zertifizierung

📝 Zusammenfassung

Betrieb ohne Zertifizierung: Bis 150.000 Euro Strafe, wenn Übertragungsnetzbetreiber keinen Zertifizierungsantrag stellt oder nach Abweisung weiter betreibt.

Tatbestände

Nr. Delikt
1 Kein Antrag auf Zertifizierung gestellt
2 Betrieb nach rechtskräftiger Abweisung

Betroffene Zertifizierungen

Paragraf Zertifizierungsart
§ 164 Abs. 3 Z 1 Übertragungsnetzbetreiber allgemein
§ 165 Drittlandkontrolle

Strafe

Höchststrafe Zuständigkeit
150.000 Euro Bezirksverwaltungsbehörde (§ 176 Abs. 4)

Zeitpunkt

Der Antrag ist unverzüglich zu stellen nach § 164 Abs. 3.

Rechtsfolge bei Abweisung

Situation Rechtsfolge
Antrag abgewiesen Betrieb einstellen
Weiterbetrieb Strafbar

Praktische Bedeutung

Sichert die Zertifizierungspflicht für Übertragungsnetzbetreiber.

Compliance: Betrieb eines Übertragungsnetzes nur mit Zertifizierung.

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