§ 63 – Last- und Einspeisesteuerung

📝 Zusammenfassung

Endkunden und Erzeuger können Laststeuerung und Einspeisesteuerung anbieten - alleine oder über Aggregatoren. Aggregatoren haben Recht auf diskriminierungsfreien Marktzugang.

Was ist Last- und Einspeisesteuerung?

Flexible Anpassung von Verbrauch oder Einspeisung je nach Marktsituation.

Beispiele:
- E-Auto laden wenn Strom billig
- Wärmepumpe bei Überangebot laufen lassen
- PV-Einspeisung reduzieren bei Netzüberlastung

Wer darf teilnehmen?

Endkunden, Erzeuger und von ihnen bevollmächtigte Dritte können:
1. Alleine am Markt teilnehmen
2. Über Aggregatoren gebündelt teilnehmen
3. Energiespeicher nutzen

Aggregatoren

Recht Details
Marktzugang Diskriminierungsfrei
Zustimmung Keine Zustimmung anderer nötig
Voraussetzung Technische/organisatorische Anforderungen erfüllen

Marktregeln

Die E-Control legt in den Marktregeln fest:
- Wie Energiemengen ermittelt werden
- Wie Datenaustausch erfolgt

Finanzieller Ausgleich

Die E-Control kann Regeln für Ausgleich finanzieller Nachteile von Lieferanten festlegen.

Chance: Mit flexiblem Verbrauch können Sie Geld verdienen!

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