Was muss ich bei der Auffangversorgung beachten?
Als Auffangversorger (wird per Ausschreibung ernannt):
Pflichten:
- Haushalte und Kleinunternehmen beliefern, die keinen Vertrag haben
- Max. 6 Monate Vertragsdauer
- Kunde kann mit 2 Wochen kündigen
- Sie können nur aus wichtigem Grund kündigen
Preisbildung:
- Börsenpreis (Spot oder Termin)
- Plus Gesamtaufschlag (in Ausschreibung geboten)
- E-Control legt Details fest
- Referenzwert schützt vor überhöhten Preisen
Ernennung:
Alle 2 Jahre per Ausschreibung durch E-Control (ab Juni 2026).
Bei Lieferantenausfall:
- Sofortige Übernahme betroffener Kunden
- Veröffentlichung auf E-Control Website
- PV-Einspeisung zu Marktpreisen minus Ausgleichsenergie
Kaution:
Max. 1 Monatsrechnung erlaubt.
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§ 31 – AuffangversorgungMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.