Welche Informationen muss ich bei Preisänderungen mitteilen?
Preisänderungen sind den Endkunden mindestens einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich mitzuteilen.
Inhalt der Mitteilung:
In der Mitteilung sind Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen transparent und verständlich wiederzugeben.
Nachvollziehbarkeit:
Die Mitteilung hat darzustellen, ob es sich um Gründe aus der wirtschaftlichen Sphäre des Lieferanten oder um andere Gründe handelt.
Widerspruchsrecht:
Sie sind berechtigt, den Änderungen binnen vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung kostenlos zu widersprechen.
Folgen des Widerspruchs:
Bei Widerspruch endet das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen mit dem nach drei Monaten folgenden Monatsletzten.
Unwirksamkeit:
Enthält die Mitteilung keine Information über Anlass, Voraussetzungen, Umfang oder Wirksamkeit, ist die Entgeltänderung unwirksam.
Verwandter Paragraph
§ 21 – Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen und EntgelteMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.