Was muss alles auf meiner Stromrechnung stehen?
Rechnungen sind transparent und leicht verständlich zu gestalten.
Pflichtangaben:
Der zu zahlende Rechnungsbetrag und das Datum der Fälligkeit müssen klar und deutlich ersichtlich sein. Der Energiepreis ist gesondert von den Systemnutzungsentgelten auszuweisen.
Zählerstände:
Die Zählerstände oder Energiewerte mit Angabe der Erfassungsart: Zählerablesung durch Netzbetreiber, Selbstablesung, Fernablesung oder rechnerische Ermittlung.
Verbrauchsvergleich:
Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum, Vergleich zum Vorjahreszeitraum in grafischer Form sowie Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch derselben Kundengruppe.
Weitere Informationen:
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, erstmöglicher Kündigungstermin, Hinweis auf Wechselrecht und Tarifkalkulator, Kontaktdaten der E-Control.
Bei dynamischen Preisen:
Die Energiepreis-Komponente ist als monatlicher mengengewichteter Durchschnittspreis anzugeben.
Musterrechnung:
Die E-Control hat eine Musterrechnung zu erstellen und auf ihrer Website zu veröffentlichen.
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§ 42 – Mindestanforderungen an RechnungenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.